Code Alpha

Aus dem noch unerforschten Inneren meines Schädels

29. September 2008

Das Schwellenwertprinzip

Filed under: My Life — 42317 @ 15:47

Haareraufen! Für einen Wohngeldantrag muss man Folgendes beachten:
Den Antrag darf man nur stellen, wenn man soviel verdient, dass man mindestens die Miete zahlen kann, weil sonst die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung und damit der Einkommenserhöhung verantwortlich ist.

Mein Einkommen schwankt wie seit Monaten und Jahren zwischen 250 und 350 E, manchmal ist es mehr, manhchmal ist es weniger. Melanie verdient derzeit gar nichts, weil der letzte Job körperlich nicht auf Dauer machbar war, und ich will mich an dieser Stelle nicht einmal darüber beschweren, dass sie den eben zu Ende gehenden Monat untätig in der Hoffnung auf die private Jobvermittlung ihrer letzten Arbeitgeberin verbracht hat, denn Tatsachen sind Tatsachen und sie lassen sich nicht mehr ändern. Mein Besuch auf dem Amt für Wohngeld ergab jedenfalls, was ich eben andeutete: Unser gemeinsames Einkommen muss so hoch sein, dass wir auf monatlich mindestens unseren Mietsatz in Höhe von 429 E kommen. Erst dann greift der Antrag und wir kriegen mehr Geld. Es klingt geradezu paradox.

Angesichts der Tatsachen, dass mein monatlicher Krankenkassenbeitrag sich wegen meines Alters gerade von 54 E auf 106 E geradezu verdoppelt hat, und dass Melanie mangels Einkommen weder ihren Miet- noch ihren Internet- und Telefonanteil zahlen kann, würde ich prognostizieren, dass zumindest der Oktober ziemlich hart werden dürfte.

Schreibe einen Kommentar