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Aus dem noch unerforschten Inneren meines Schädels

4. September 2008

Fragen Sie im Dekanat!

Filed under: Uni — 42317 @ 17:20

Ich muss wegen neuer Informationen meinen Eintrag “Ausnahmen für Examenskandidaten” selbst kommentieren. Nach einem Schriftwechsel mit dem Dekanat war ich um einige Informationen reicher, und herausstechend dabei ist die:

“Wenn die letzte zu erbringende Prüfungsleistung innerhalb der ersten vier Wochen des neuen Semesters stattfindet, d.h. in der Zeit vom 1.10. bis 31.10. oder in der Zeit vom 1.4. bis 31.4., dann müssen Sie sich nicht zurückmelden. Erfolgen noch Prüfungsleistungen nach diesen genannten Zeiträumen, melden Sie sich bitte zurück, da Sie eben die Dienstleistung der Universität auch noch in Anspruch nehmen.”

Das bedeutet, ich habe bis zum 30. April Zeit (weil es keinen 31.04. gibt) und muss daher meine Arbeit spätestens im Januar abgeben (weil die mündlichen Prüfungen drei Monate nach Abgabe der Arbeit stattfinden). Wenn denn jemand fragt, wie ich eine auf sechs Monate ausgelegte Arbeit in vier Monaten schreiben konnte, muss ich halt (wahrheitsgemäß) sagen, dass ich mir keine Studiengebühren leisten kann und nur dann effektiv arbeiten kann, wenn ich mittels eines Vorgesetzten oder eines Zeitlimits unter Druck stehe.

Und noch eine Information, die für Examenskandidaten interessant sein könnte:

“Die Angabe der Themen der mündlichen Prüfungen auf dem Anmeldeformular ist nicht verbindlich und kann in Absprache mit dem Prüfer jederzeit geändert werden.”

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